Gemeindewahl 2027

Mitkandidieren – Mitwählen

Kirchenpräsidentin Dr. Susanne Bei der Wieden | Foto: Ulf Preuß

Liebe aktive und interessierte Kirchenmitglieder,

auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Arbeit des Kirchenrates bzw. Presbyteriums und Material zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl: Zeitpläne, Vorlagen, Anregungen, Checklisten u.s.w. Bei offenen Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Wahltermin ist Sonntag, der 14. März 2027.

Ihr Wahlvorbereitungsteam in der
Evangelisch-reformierten Kirche

GEMEINDEWAHL 2027

Evangelische Kirche lebt davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen und ihre Kirche mitgestalten. Mit ihrem Sachverstand, ihrer Persönlichkeit und ihrem Glauben. Die Mitglieder des Kirchengemeinderates tragen die Verantwortung für die Gemeinde.

Mit persönlicher Stimmabgabe: In einem Wahlraum Ihrer Kirchengemeinde in der Nähe. Informationen zu Ihrem Wahlraum und den Öffnungszeiten finden Sie rechtzeitig vor dem Wahl an dieser Stelle. Mit Briefwahl: Im Gemeindebüro und in der postalischen Wahlbenachrichtigung erhalten Sie den Antrag zur Briefwahl.

Kandidatinnen und Kandidaten können vorgeschlagen werden. Voraussetzung sind die Volljährigkeit und die Kirchenmitgliedschaft. Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich in der Regel vor - persönlich bei einer Gemeindeversammlung oder auch im Gemeindebrief.

Wichtige Termine

(Diese Übersicht enthält nur ausgewählte Termine und kurze Stichworte. Näheres zu den einzelnen Terminen finden Sie im Fristenplan oder in der Rechtsbroschüre.)

bis zum 5. November 2026
Anzahl der zu wählenden Personen für die Gemeindegremien festlegen

bis zum 17. Januar 2027

Auslegen der Wählerliste bis zum 13. März 2027
Erste Abkündigung zu den Wahlen im Gottesdienst

24. Januar 2027
Zweite Abkündigung zu den Wahlen im Gottesdienst

31. Januar 2027
Ende der Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen

bis 7. Februar 2027
Prüfung der Wahlvorschläge durch den Kirchenrat/das Presbyterium
Eigene Wahlvorschläge des Kirchenrates/Presbyteriums

ab dem 15. Februar 2027
Bildung des Wahlaufsatzes und Wahlvorstandes

28. Februar 2027 (spätestens)
Erste Bekanntgabe des Wahlaufsatzes

7. März 2027
Zweite Bekanntgabe des Wahlaufsatzes

12. März 2027 (24:00 Uhr)
Ausgabe der letzten Briefwahlunterlagen per Bote
Wählerliste wird endgültig geschlossen

14. März 2027
Wahltag

(Den vollständigen Fristenplan finden Sie in der Rechtsbroschüre S. 4–9.)
Rechtsbroschüre (pdf) (kommen in Kürze)